Schulkonferenz
Was ist die Schulkonferenz?
Hessens Schulen haben besondere Rechte für eigene Entscheidungen. Zusätzlich zu Gesamtkonferenz und Schulelternbeirat ist die Schulkonferenz ein weiteres, wichtiges Entscheidungsgremium. Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrkräften und Eltern an einem Tisch und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus gemeinsam Schule zu machen.
Die Schulkonferenz entscheidet über
- das Schulprogramm (§ 127 b),
- Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
- Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
- die Stellung des Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule (§ 14 Abs. 3),
- Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen (§ 16 Abs. 4),
- Grundsätze der Zusammenarbeit mit anderen Schulen und außerschulischen Einrichtungen sowie für Vereinbarungen mit Dritten im Rahmen von Projekten zur Öffnung der Schule, der Organisation des Schüleraustausches und internationaler Zusammenarbeit sowie über die Vereinbarung zu Schulpartnerschaften und schulinterne Grundsätze für Schulfahrten und Wandertage,
- den schuleigenen Haushalt im Rahmen der Richtlinien (§ 127 a Abs. 3),
- die Verteilung des Unterrichts auf sechs statt auf fünf Wochentage (§ 9 Abs. 4) und die
Durchführung besonderer Schulveranstaltungen, - Schulordnungen zur Regelung des geordneten Ablaufs des äußeren Schulbetriebs einschließlich der Regelungen über
a) die Einrichtung von Schulkiosken und das zulässige Warenangebot b) die Vergabe von Räumen und sonstigen schulischen Einrichtungen außerhalb des Unterrichts an schulische Gremien der Schülerinnen und Schüler und der Eltern und c) Grundsätze zur Betätigung von Schülergruppen in der Schule (§ 126 Abs. 3) im Einvernehmen mit dem Schulträger, -
Stellungnahmen und Empfehlungen zu Beschwerden von Schülerinnen und Schülern und Eltern, sofern der Vorgang eine für die Schule und über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat.
Die Mitglieder der Schulkonferenz haben das Recht, an den Sitzungen der Gesamtkonferenz und deren Teilkonferenzen mit Ausnahme der Zeugnis- und Versetzungskonferenzen sowie der Eltern- und Schülervertretung mit beratender Stimme teilzunehmen. Jedes Mitglied der Schulkonferenz kann sein Ersatzmitglied mit der Teilnahme beauftragen.Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen.
MITGLIEDER DER SCHULKONFERENZ 2021-23
Lehrer
1. |
Herr George | Frau Assmann |
2. |
Frau Krallmann | Frau Scheidecker |
3. |
Frau S. Baumgarten | - |
4. |
Frau Brinkrolf | - |
5. |
Frau Seifert | - |
Eltern
1. |
Frau Linzbach | Frau Beauchez |
2. |
Frau Bakalo | - |
3. |
Frau Lemp | - |
4. |
Frau Sang | - |
5. |
Herr Pflug | - |