Schulkonferenz

Was ist die Schulkonferenz?

Hessens Schulen haben besondere Rechte für eigene Entschiedungen. Zusätzlich zu Gesamtkonferenz und Schulelternbeirat ist die Schulkonferenz ein weiteres, wichtiges Entschiedungsgremium. Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrkräften und Eltern an einem Tisch und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus gemeinsam Schule zu machen.

Die Schulkonferenz entscheidet über

1. das Schulprogramm (§ 127 b),

2. Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,

3. Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten,

4. die Stellung des Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule (§ 14 Abs. 3),

5. Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen (§ 16 Abs. 4),

6. Grundsätze der Zusammenarbeit mit anderen Schulen und außerschulischen Einrichtungen sowie für Vereinbarungen mit Dritten im Rahmen von Projekten zur Öffnung der Schule, der Organisation des Schüleraustausches und internationaler Zusammenarbeit sowie über die Vereinbarung zu Schulpartnerschaften und schulinterne Grundsätze für Schulfahrten und Wandertage,

7. den schuleigenen Haushalt im Rahmen der Richtlinien (§ 127 a Abs. 3),

 

8. die Verteilung des Unterrichts auf sechs statt auf fünf Wochentage (§ 9 Abs. 4) und die Durchführung besonderer Schulveranstaltungen,

9. Schulordnung zur Regelung des geordneten Ablaufs des äußeren Schulbetriebs einschließlich der Regelung über

a) die Einrichtung von Schulkiosken und das zulässige Warenangebot

b) die Vergabe von Räumen und sonstigen schulischen Einrichtungen außerhalb des Unterrichts an schulische Gremien der Schülerinnen und Schüler und der Eltern und

c) Grundsätze zur Betätigung von Schülergruppen in der Schule (§ 126 Abs. 3) im Einvernehmen mit dem Schulträger, Stellungnahmen und Empfehlungen zu Beschwerden von Schülerinnen und Schülern und Eltern, sofern der Vorgang eine für die Schule und über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat.

10. Die Mitglieder der Schulkonferenz haben das Recht, an den Sitzungen der Gesamtkonferenz un deren Teilkonferenzen mit Ausnahme der Zeugnis- und Versetzungskonferenzen sowie der Eltern- und Schülervertretung mit beratender Stimme teilzunehmen. Jedes Mitglied der Schulkonferenz kann sein Ersatzmitglied mit der Teilnahme beauftragen.

Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schuljahr zusammen.

Im Herbst 2022 wurden die Mitglieder der Schulkonferenz für 2 Jahre neu gewählt.

Pinnwand

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Zum Abschluss des Berufsfeuerwehrtages trafen sich die Jugendfeuerwehren aus Mittelheim, Oestrich und Hallgarten zu einer gemeinsamen Übung an der Pfingstbachschule. Hier ein paar Eindrücke der Übung mit Fotos der Feuerwehr.
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